Individuelles Lernen - Seite 8

 

Standesschulen, keine Geschlechtergleichbehandlung, wirtschaftliche und politische Entwicklungen prägen die Schule, bestimmen die gesellschaftlichen Werte
humboldt
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Gegen den (Gemein-)Nutzen der Aufklärungspäda-gogik setzte der Neuhumanismus den Wert der Individualität jedes Einzelnen, die in der Schuler-ziehung ohne Rücksicht auf gesellschaftliche und aktuelle Bedürfnisse ausgebildet werden müsse. Die Sprache (das Erlernen der alten Sprachen, bes. Griechisch) gilt als Zentrum des Menschseins. …
Daraus folgt für Humboldt, dass sie zu lernen auch dem künftigen Tischler gut tue, was in der weiteren Schulgeschichte allerdings weitgehend ein theoretisches Postulat blieb, (…) weil Staat und Eltern ihre weniger idealistischen Ansprüche (Untertanen-geist, Nationalismus, Kostensenkung, Nützlichkeit) durchsetzten.

(Zitat aus Wikipedia)

1717u. 1763 Generaledikt und Generallandschulreglement der Preußischen Könige zur allgemeinen Schulpflicht, 1794 führt das „Preußische Landrecht“ den Schulzwang ein (Herzogtum Berg gehört noch nicht zu Preußen), 1825 stellt der Preußische Staat die Schulen unter sein Aufsicht, führt die gesetzliche Schulpflicht ein und gründet Lehrerseminare
1739 erste Mittelschule für mittlere Schicht bis 1964: Realschule
1747 erstes Realgymnasium in Berlin
1779 Volksschule (8 Jahre), „Schule der Untertanen“, bis 1968: Grund-(1.-4. Klasse) und Hauptschule (5.-10. Klasse)
Zwischen 1790 und 1803 geborene Bergisch Gladbacher und Lindlarergaben zu 85% an, „des Schreibens unkundig“ zu sein.
Ein Schulmeister zu dieser Zeit verdiente 50 Taler im Jahr, ein Kuhhirt 121 Taler, ein Schäfer 126 Taler, Goethe 12300 Taler.
Stundentafel der Volksschule (1. Hälfte des 19. Jahrh.):
12 Std. Lesen/Schreiben, 6 Std. Religion, 5 Std. Rechnen, 3 Std. Singen

 

1809 Preußische Schulreformen durch Wilhelm von Humboldt, humanistisches Gymnasium wird eingerichtet
1810 Gründung der Universität in Berlin, Gymnasiallehrer
12.11.1812 Gymnasium amtlicher Begriff, humanistisches Gymnasium einziger Zugang zur Universität, erst ab 1900 auch durch Pro-und Realgymnasium, Oberrealschule, ab 1908 auch durch Lyzeum/Mädchengymnasium Unibesuch möglich.
Schulgeld: z. B. 1848/49 für Gymn. in Köln: 25 Taler/Jahr, 1 Kuh 32 Taler, ein Soldat 30 Taler/Jahr, erst 1958/59 für Gymn. abgeschafft (240,00 DM bei 2500,00 DM Durchschnittsverdienst)
Zölibat für Lehrerinnen: Lehrerinnen dürfen nicht heiraten, Kündigungsgrund, Verlust der Pension, Beruf gilt als nicht vereinbar mit der Rolle als Mutter und Hausfrau
Industrialisierung und Kinderarbeit: Verarmung und Fabrikarbeit fördern Kinderarbeit von 10 –12 Std. täglich für 9 bis 16Jährige zu Hungerlöhnen, keine Schule möglich 1880 arbeiten 14-bis16Jährige von 6 bis 22 Uhr und schlafen an der Maschine

 

 
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