Prof. Holzkamp schnell

Schon die Zusammenfassung der wissenschaftlichen Erkenntnisse von Prof. Holzkamp beweist , was jeder sowieso lange weiß: der normale übliche Unterricht erreicht bei den Schülerinnen und Schülern nicht das wirkliche Lernen, sondern eher Widerstand und eine auf äußere Ergebnisse zielende und Probleme vermeidende Verhaltensweise. 

Pflichtlektüre für Lehrer, Schüler und Eltern!

 

Lehren als Lernbehinderung?

Das »Lernen« in der Schule wird - dem allgemeinen Vorverständnis nach - in erster Linie vom Lehrer oder der Lehrerin vollzogen. Sie »lehren«, was die Schüler »lernen«. Auch in den meisten Theorien über den schulischen Lernprozess geht man davon aus, dass Lernen wesentlich als Lehren vor sich geht. ...

Und wo bleiben dabei die Schülerinnen und Schüler?

Diese spielen aber in dem vorgesehenen Arrangement offensichtlich nicht so richtig mit, müssten zum Lernen gezwungen werden, aber lassen sich irgendwie nicht recht zwingen, leisten Widerstand, entziehen sich, mogeln sich durch. ...

Ich will unter diesen Vorzeichen den Lehr-Lernprozess in der Schule vom Standpunkt des »Schülers« als des eigentlichen, primären Lernsubjekts diskutieren. ...

Damit konstituiert sich das, was wir als »verdecktes Verhältnis« zwischen Lehrenden und Lernenden bezeichnen. ...

Außer in »expansiven« Lerngründen kann das Lernen vielmehr auch darin begründet sein, dass ich nur durch Lernen bestimmte Nachteile oder Bedrohungen, denen ich sonst ausgesetzt wäre, abwenden zu können meine. Für diesen Fall sprechen wir von »defensiven Lerngründen«. ...

Ein solches defensiv begründetes Lernen wäre also quasi die geschilderte Situationsbewältigung mit den Mitteln des Lernens. ...

Defensiv begründetes Lernen ist somit - indem die Lernanforderung hier sowohl übernommen wie zurückgewiesen wird - auf charakteristische Weise widersprüchlich, in sich gebrochen, halbherzig, ineffektiv und wird deswegen von uns auch als »widerständiges Lernen« bezeichnet. ...

Wenn ich Gründe habe, bestimmte Handlungen, also auch Lernhandlungen, in meinem Interesse auszuführen, so muss die Realisierung solcher Handlungen - dies ist begründungslogisch eindeutig - nicht von außen kontrolliert und deren Nichtrealisierung auch nicht mit Strafen irgendwelcher Art belegt werden. ...

Dieser Widerspruch, mit Anforderungen konfrontiert zu sein, deren Nützlichkeit für mich gleichzeitig durch permanente Ausführungskontrolle in Frage gestellt ist, tritt keineswegs nur auf, falls dabei schlechte Leistungen abgemahnt, sondern auch und besonders, falls gute Leistungen (durch Lob, Zensuren etc.) honoriert werden. Wenn - so muss man sich dabei nämlich fragen - das Gelernte für mich nützlich und wissenswert ist, warum muss ich dann dafür noch zusätzlich belohnt werden? ...

 

 Den vollständigen Text sollte man sich nicht entgehen lassen: 

hier bei AWOL unter "Lernen": Prof. Holzkamp "Lehren = Lernbehinderung"

 
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